Was ist das Arbeitsschutzgesetz und was regelt es?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter und des Arbeitgebers in Bezug auf den Arbeitsschutz sowie deren Überwachung. Arbeitsschutz bedeutet, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen. Das Gesetz setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um. Vollständig heißt es „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.

Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist also, dass Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz verhindert werden und die Arbeit menschengerecht gestaltet wird. Dabei wird festgelegt, welche Bedingungen hierfür herrschen müssen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet zudem die Grundlage für die zu treffenden Maßnahmen. Zudem gibt es unter dem Arbeitsschutzgesetz zahlreiche Verordnungen. Eine Arbeitsschutzverordnung konkretisiert die festgelegten Verpflichtungen.

Welche Pflichten und Rechte gibt es nach dem Arbeitsschutzgesetz?

Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer müssen sich an einige Pflichten halten. So müssen Maschinen und andere Arbeitsmittel ordnungsgemäß verwendet werden. Denn es besteht eine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Mitarbeitern. Der Arbeitgeber ist unter anderem zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet. Auch Maßnahmen zu erster Hilfe und Notfällen gehören zu dessen Pflichten. Allgemein muss auf die eigene Sicherheit geachtet werden und die Maßnahmen aus den Unterweisungen müssen umgesetzt werden.

Auch die Arbeitssicherheit spielt eine große Rolle im Arbeitsschutz. So müssen Arbeitsplätze menschengerecht und sicher gestaltet sein und das Tragen von Sicherheitskleidung ist zwingend erforderlich.

Ebenso werden durch das Arbeitsschutzgesetz Pausen geregelt. Dabei wird unter anderem festgelegt, welche Dauer diese haben müssen. Es werden sowohl Kurzpausen, als auch Pausen zwischen Schichten geregelt. Nicht enthalten sind Urlaube, diese behandelt das Bundesurlaubsgesetz.


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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung identifiziert potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahmen zur Verhütung dieser. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Zudem ist ein Abgleich von Ist- und Soll-Zustand vorzunehmen. Ebenso wird im Gesetz geregelt, dass die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch den Arbeitgeber organisiert werden müssen. Außerdem muss er sicherstellen, dass diese im Arbeitsalltag angewendet werden. Diese Wirksamkeit ist regelmäßig zu prüfen und die Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

Eine Gefährdung ist dabei die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Wahrscheinlichkeit des Eintretens. Folgende Parameter stellen dabei laut ArbSchG ein Risiko dar:

  • Biologische, chemische und physikalische Einwirkungen
  • Arbeitsmittel und der Umgang mit diesen
  • Arbeitsverfahren und -abläufe bzw. die Umsetzung dieser
  • Die Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Unzureichende oder fehlende Kenntnisse im Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Die Entstehung psychischer Belastungen bei der Ausführung der Arbeit

Welche Schritte umfasst die Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element im Arbeitsschutzgesetz. Sie umfasst einige Schritte, welche wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

  1. Vorbereiten
    Hier wird festgelegt, wer die Gefährdungsbeurteilung durchführt. Zudem wird die Betriebsorganisation erfasst und die Betrachtungseinheiten werden definiert.
  2. Ermitteln der Gefährdungen
    Anschließend ermitteln Sie die relevanten Gefährdungen der Tätigkeit. Dabei können Gefährdungsfaktoren zur Hilfe genommen werden.
  3. Beurteilen der Gefährdungen
    Nun wird der Handlungsbedarf der jeweiligen Gefährdung bewertet. Dies erfolgt zum Beispiel mithilfe normierter Schutzziele oder anderen Bewertungshilfen.
  4. Festlegen erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
    In diesem Schritt legen Sie die Maßnahmen fest, mit denen Sie die Gefahren auf ein definiertes Maß begrenzen. Zudem legen Sie damit zusammenhängende Schutzziele fest. Beachten Sie dabei das STOP-Prinzip.
  5. Durchführen der Maßnahmen
    Nun werden Verantwortlichkeiten und Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen definiert. Auch die Bereitstellung benötigter Ressourcen wird festgelegt. Ebenso muss eine Überwachung der Umsetzung stattfinden.
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
    Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen.
  7. Dokumentieren der Ergebnisse
    Mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung müssen nach § 6 ArbSchG dokumentiert werden.
  8. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
    Bei Änderungen der betrieblichen Gegebenheiten und bei Erkennen neuer Gefährdungen müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.

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