Warum ist eine Erstunterweisung im Betrieb wichtig?

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist im betrieblichen Kontext sehr wichtig, da diese für Unfälle besonders gefährdet sind. Denn gerade in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit zeigt sich in Statistiken ein deutlich höheres Unfallrisiko. Der Grund dafür ist, dass ortsfremde Personen den Arbeitsplatz und seine Gefahren noch nicht ausreichend kennen. Zudem sind sie mit den geltenden Regeln und Vorschriften noch nicht vertraut genug.

Daher ist die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter,  vor der Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel gemäß § 12 ArbSchG vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf sie aber den Aufgaben und betrieblichen Begebenheiten anpassen. Die Verantwortung für durchgeführte Unterweisungen liegt bei der obersten Leitung, kann jedoch delegiert werden.

Ziel der Erstunterweisung

Das Ziel einer Unterweisung ist, dass der Mitarbeiter keinen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt ist bzw. diese effektiv vermieden werden. Ebenso sollen Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden. Eine Erstunterweisung bildet die Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit. Daher ist es wichtig, dass diese verständlich und praxisnah gestaltet wird.

Ein weiteres Ziel ist ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten durch alle Mitarbeiter. Voraussetzung für dieses Bewusstsein sind wirksam durchgeführte Unterweisungen. Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Wer ist für die Erstunterweisung verantwortlich und was muss sie enthalten?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Mitarbeiter angemessen zu unterweisen. Daher zählt auch die Erstunterweisung zu dieser Pflicht. Allerdings wissen die Führungskräfte der einzelnen Abteilungen oder Teams meist besser über mögliche Gefahren Bescheid. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Erstunterweisung an diese delegiert wird. Der Betriebsarzt oder auch spezielle Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dabei eine unterstützende Funktion übernehmen. In jedem Fall ist die Dokumentation der Unterweisung Pflicht. Wichtig sind dabei unter anderem das Datum der Unterweisung, die Inhalte, die Namen des Unterweisenden und der Unterwiesenen sowie die Unterschriften letzterer.

Im Wesentlichen enthält die Erstunterweisung meistens allgemeine Themen wie zum Beispiel

  • Informationen zur ersten Hilfe und Verhalten im Brandfall
  • Allgemeine Vorschriften zum Verhalten
  • Flucht- und Rettungswege
  • Regelungen zum Lärmschutz

Zudem spielen für neue Mitarbeiter auch oft spezifische Informationen zum Arbeitsplatz eine Rolle. Dazu gehören unter anderem

  • Spezielle Arbeitsmittel und Gefahrstoffe und der Umgang mit diesen
  • Informationen zum Verhalten bei Unfällen
  • Persönliche Schutzausrüstung und deren korrekter Einsatz
  • Sauberkeit am Arbeitsplatz

Vorschaubild Schulungskatalog der VOREST AG

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Mitarbeiter von Arbeitnehmerüberlassungen

Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung findet eine Eingliederung von nicht zum Betrieb gehörenden Arbeitnehmern statt. Doch wer ist dann für die Unterweisung dieser zuständig? Gemäß § 12 ArbSchG Abs.2 geht in diesem Fall das Weisungsrecht von der Fremdfirma auf den Entleiher über. Dieser muss dann eine geeignete Unterweisung vornehmen. Auch die Qualifikation und Erfahrung der überlassenen Personen muss dabei berücksichtigt werden.

Einweisung von Fremdfirmen und Besuchern

Eine Unterweisung von Fremdfirmen sowie von Besuchern ist zwingend notwendig, bevor diese mögliche Gefährdungsbereiche betreten. Oft reichen hierfür kurze Videos oder Informationsblätter. Eine schriftliche Dokumentation der Unterweisung ist jedoch auch hier Pflicht.

Wie sollte eine Mitarbeitereinführung ablaufen?

Eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Mitarbeitereinführung bieten Checklisten. Diese enthalten dann verschiedene Zeiträume und Themen. Zum Beispiel am ersten Tag die Erstunterweisung, ein Rundgang, Vorstellungen sowie Einrichtungen. In der ersten Woche könnte dann geklärt werden, welche Fragen oder Unklarheiten es gibt.

Auch sollte es die Möglichkeit für den neuen Mitarbeiter geben, kleinere Fragen direkt mit der zuständigen Person zu klären. Dafür eignet sich eine Patenzuordnung, aber auch die allgemeine Vorstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen und speziellen Regelungen. So kann auch verhindert werden, dass ein neuer Mitarbeiter sich nicht traut, bestimmte Dinge anzusprechen. Neben der systematischen Herangehensweise bei der Mitarbeitereinführung spielt ebenso die Vermittlung an sich eine Rolle. Denn das vermittelte Wissen wird besser behalten, wenn auf abwechslungsreiche und angemessene Lernformen geachtet wird.

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