Die Infektionsschutzgesetz Belehrung online vermittelt als Folgebelehrung, was bei der Personalhygiene und dem Infektionsschutz in Lebensmittelunternehmen zu beachten ist. Gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben alle zwei Jahre eine Infektionsschutzbelehrung absolvieren. Während die Erstbelehrung das Gesundheitsamt durchführen muss, kann das Unternehmen die Folgebelehrung selbst umsetzen. Durch diesen E-Learning Kurs können Sie dies zeitlich flexibel, unabhängig vom Ort sowie kostengünstig realisieren. Dank der Qualifikationsbescheinigung, die nur nach dem kompletten Durchlauf und anschließenden Wissenstest erstellt wird, haben Sie auch eine Dokumentation zur durchgeführten Mitarbeiterunterweisung zur Hand.
Zu Beginn dieser E-Learning „Infektionsschutzgesetz Belehrung online – IfSG §43 Folgebelehrung“ geht es dabei um Tätigkeitsverbote. An dieser Stelle erfahren Sie bzw. Ihre Mitarbeiter, was bei Verdacht auf eine infektiöse Krankheit zu beachten ist. Im Anschluss daran geht es um die Regeln im Falle einer Infektion. Ebenso erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Grundlagen der Personalhygiene als Basis des Infektionsschutzes. In diesem Zuge thematisieren wir auch das richtige Händewaschen sowie die sichere Schutzkleidung. Zum Abschluss dieser IfSG Folgebelehrung geht es dann kurz sowie mikrobiologische Gefahren.
Kursdemo: Starten Sie per Klick den Live-Demokurs Sie möchten vor der Buchung einen unverbindlichen und kostenfreien Einblick in diese Online Unterweisung erhalten? Dann schauen Sie sich einige Ausschnitte in unserem Demokurs an.
Unterweisung & Mitarbeitersensibilisierung
Mit unseren Unterweisungen und Mitarbeitersensibilisierungen können Sie Ihre Mitarbeiter umfassend, schnell sowie zeitlich und örtlich ungebunden unterweisen. Egal ob Sie 5, 10, 100 oder 5000 Mitarbeiter dokumentiert und nachweisbar zyklisch unterweisen müssen, wir bieten Ihnen neben der Unterweisung auch die vollautomatisierte Organisation und Dokumentation Ihrer Pflichtunterweisungen auf unserem LMS Learning Management System an. Gerne aber auch als Lizenz auf der Lernplattform Ihres Unternehmens.
Gerne informieren wir Sie ausführlich zu allen Möglichkeiten und erstellen Ihnen hierzu ein individuelles Angebot. Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an.
Ihre Ansprechpartnerin rund um Unterweisungen
Welche Inhalte umfasst die „Infektionsschutzgesetz Belehrung online – IfSG §43 Folgebelehrung“?
Diese „Infektionsschutzgesetz Belehrung online“ thematisiert die persönliche Hygiene sowie den Infektionsschutz in Lebensmittelunternehmen. Unsere Trainerin vermittelt die Inhalte dieser E-Learning Unterweisung dabei in verschiedenen Videos und gibt hierbei auch noch Tipps für die Praxis. Zudem kann das erlangte Wissen durch unterschiedliche Übungen gefestigt werden.
Unterweisung zur Personalhygiene und dem Infektionsschutz in Lebensmittelunternehmen
In dieser Infektionsschutzgesetz Belehrung online als Folgebelehrung nach §43 IfSG Abs. 4 sensibilisieren wir die Teilnehmer zur Personalhygiene und dem Infektionsschutz in Unternehmen bzw. Einrichtungen der Lebensmittelwirtschaft. Hierbei geht es unter anderem um das richtige Waschen und Desinfizieren von Händen, um das Übertragen von Keimen zu verringern. Weiterhin stellen wir aber auch vor, wann ein Tätigkeitsverbot herrscht und wie sich Angestellte im Falle einer Infektion richtig verhalten.
- Tätigkeitsverbot bei Verdacht auf Infektionskrankheit
- Das fordert das Infektionsschutzgesetz
- Diese Regeln müssen Sie bei Infektionen befolgen
- Grundlage der persönlichen Hygiene – VO (EG) 852/2004
- Personalhygiene fängt bei den Händen an
- Hände waschen und desinfizieren
- Persönliche Hygiene sowie hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz
- Die „Keimschleuder“ Mensch
- Quellen für Verunreinigungen
- Sichere Schutzkleidung
- Hygiene bei Mitarbeitern, Besuchern sowie externen Mitarbeitern
- Mikrobiologische Gefahren
Was ist das Ziel und welche Zielgruppe sprechen wir an?
Diese Online-Belehrung für den Lebensmittelbereich soll Sie sowie Ihre Mitarbeiter über die Hygieneregeln bei Tätigkeiten mit Lebensmitteln informieren. Ziel ist es dabei, dass die Teilnehmer zur Personalhygiene in Lebensmittelbetrieben sensibilisiert werden und so zum Infektionsschutz des Verbrauchers beitragen. Diese Infektionsschutzgesetz Belehrung online richtet sich an alle Personen, die in Lebensmittelbetrieben tätig sind und bei denen eine Folgebelehrung nach §43 IfSG ansteht. Die Erstbelehrung bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit in der Branche muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Hierzu zählen alle Personen, die bei ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln (unter anderem Fleisch, Säuglings- sowie Kleinkindernahrung oder Roh- und Feinkost) in Kontakt kommen. Hierzu zählen z.B. Mitarbeiter in Küchen, Gaststätten, Kantinen oder auch im Bereich der Produktion von Lebensmitteln.
Die Teilnahme an dieser „Infektionsschutzgesetz Belehrung online“ erfordert keine speziellen Voraussetzungen. Somit können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter direkt anmelden.
Welches Zertifikat erhalten Sie in der Belehrung Infektionsschutzgesetz online?
Im Anschluss an diese „Infektionsschutzgesetz Belehrung online“ erhalten die Teilnehmer eine personalisierte Bescheinigung in zwei Sprachen – Deutsch und Englisch. Auf dieser sind die Inhalte der IfSG Folgebelehrung aufgeführt. Diese Qualifikationsbescheinigung dient somit auch als dokumentierter Nachweis der durchgeführten Unterweisung.
Technische Infos zum Ablauf Ihres E-Learning Kurses
Die Dauer der Online-Belehrung beträgt ca. 45 Minuten. Ihr individuelles Lerntempo kann dabei zu einer kürzeren oder längeren Kursdauer führen. Der E-Learning Kurs kann jeder Zeit pausiert werden – Ihr persönlicher Fortschritt wird gespeichert. Der Zugriff auf diesen E-Learning Kurs ist auf 2 Monate nach dessen Freischaltung beschränkt. Während dieser Zeit können Sie die Unterweisung so oft wiederholen, wie Sie möchten.
Für einen reibungslosen Ablauf des Kurses sind eine schnelle und stabile Internetverbindung, sowie ein aktueller und HTML5-fähiger Browser (Edge, Firefox oder Chrome) notwendig.